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Info

Der Weg zur Physiotherapie: Bei vorhandenen Beschwerden ist eine ärztliche Überweisung nötig. Diese bekommen Sie von Ihrem Hausarzt, Facharzt oder im Krankenhaus.

Die Überweisung ist auch für die Rückverrechnung mit der jeweiligen Krankenkasse nötig. Etwaige chefärztliche Bewilligungen übernehmen wir gerne für Sie. Die Überweisung beinhaltet neben Ihren persönlichen Daten und der ärztlichen Diagnose die Therapiedauer (z. B. zehn Mal Einzelheilgymnastik à 45 Minuten).

Die Physiotherapie kann auch präventiv und ohne ärztliche Überweisung in Anspruch genommen werden. In diesem Fall ist aber keine Rückverrechnung mit der Krankenkasse möglich.

Wir sind als Wahltherapeuten für alle Krankenkassen tätig – was bedeutet das?

Am Ende der Therapie bekommen Sie eine Honorarnote ausgestellt. Diese können Sie gemeinsam mit der Zahlungsbestätigung und ärztlichen Zuweisung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Je nach Versicherungsträger werden Ihnen dann 30-70 % der Behandlungskosten refundiert.
Bei der oberösterreichischen Gebietskrankenkasse sind es bei unserem Tarif über 50 Prozent. Wenn Sie über eine Privat- oder Zusatzversicherung verfügen, können Sie die Honorarnote bei dieser erneut einreichen und bis zu 100 % der Kosten rückvergütet bekommen.
Gerade bei Physiotherapie nach Unfällen übernehmen viele private Unfallversicherungen die Therapiekosten.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt.

Zum ersten Behandlungstermin bringen Sie bitte folgende Dinge mit:

Da es nicht immer möglich ist, kurzfristig abgesagte Termine an andere PatientInnen zu vergeben, müssen Termine mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, da wir sie sonst leider verrechnen müssen.

Parkplätze: Gebührenfreie Parkplätze stehen direkt bei der Praxis zur Verfügung.

// Bitte um Terminvereinbarung